AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich / Änderung der AGB

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für sämtliche Leistungen bzw. Lieferungen von mir (Anja Hensel, Hinter der Mühle 33d, 21635 Jork) an Sie, soweit diese AGB nicht durch eine separate schriftliche Vereinbarung mit Ihnen abgeändert worden sind. Anderslautende Geschäftsbedingungen von Ihnen haben keine Gültigkeit, auch wenn ich diesen Bedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspreche.

1.2  Es gilt die jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB.

2. Angebot / Vertragsschluss

2.1  Ein Angebot von mir ist, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, zeitlich befristet – vier Wochen ab Versendung durch mich – verbindlich.

2.2  Ein Vertragsschluss erfolgt durch Annahme meines Angebotes. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit Sie mein Angebot schriftlich oder mündlich bestätigen bzw. Sie oder Ihr Erfüllungsgehilfe das Angebot konkludent (z. B. durch Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase, durch die Anforderung von Layouts etc.) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Leistung annehmen. 
Sofern eine Anfrage von Ihnen als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, bin ich berechtigt, dieses Angebot gemäß vor- stehender Regelung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang bei mir anzunehmen.

3. Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung

3.1  Ich bemühe mich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mir überlassene Daten, Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. („übergebene Materialien“) sorgfältig zu behandeln. Alle von Ihnen übergebenen Materialien müssen Sicherheitskopien sein. Diese werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und anschließend vernichtet, soweit im Vorwege nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Eine nachvertragliche Aufbewahrungspflicht besteht insoweit nicht. Etwaige Zusendungen und Rücksendungen erfolgen auf Ihre Gefahr und Kosten.

3.2  Die Einzelheiten meiner Leistungserbringung werden in meinen Angebotsschreiben festgelegt. Soweit dort keine speziellere Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen dieser AGB.

3.3  Zusicherungen und Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch mich. Insbesondere stellen unverbindliche Angaben von mir im Internet keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantien dar.

3.4  Vereinbarte Termine sind grundsätzlich lediglich Plantermine. Verzugsbegründend sind diese Termine nur dann, wenn diese ausdrücklich als „fix“ festgelegt worden sind. Hiervon unberührt ist Ihr Recht bei Verstreichen eines Plantermins aufgrund meines Verschuldens nunmehr von mir eine fixe Terminzusage einzufordern. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes fest- zustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, werde ich Sie hierüber unverzüglich informieren und Gründe sowie Dauer der Verzögerung erläutern.

3.5  Im Fall von Terminverzögerungen, die auf Gründen beruhen, die von Ihnen zu vertreten sind, gelten sog. „Fix“-Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten als verlängert und zwar um die Dauer der Verzögerung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Verzögerung.

3.6  Wenn ich durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andere unverschuldete Umstände in der Auftragsdurch- führung beeinträchtigt werde, gelten die sog. „Fix“-Termine bzw. Liefer- und Leistungszeiten um die Dauer dieser Beeinträchtigung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Beeinträchtigung als verlängert.

3.7  Komme ich in Verzug, so haben Sie das Recht, nach zweimaliger angemessener Nachfristsetzung vom betreffenden Leistungsteil ganz oder teilweise zurückzutreten. Mahnung und Nachfristsetzung bedürfen der Schriftform. Soweit eine Nach- fristsetzung Voraussetzung für die Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisse ist, so muss die Beendigung des Vertrages oder des betreffenden Teils zusammen mit der Nachfristsetzung schriftlich angedroht werden.

4. Leistungsfeststellung / Abnahme

4.1  Die Leistungsfeststellung hängt davon ab, ob es sich bei meinen jeweiligen Leistungen um Leistungen mit dienst- oder werk- vertraglichem Inhalt handelt. Soweit es sich ausnahmsweise um dienstvertragliche Leistungen handelt, gilt die Leistung spätestens mit der Vorlage der entsprechenden Tätigkeitsnachweise durch mich als erbracht. Bei werkvertraglichen Leistungen ist die jeweilige Werkleistung von Ihnen abzunehmen. Ich bin – sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde – nicht verpflichtet, Ihnen Rohdaten, insbesondere Quelldateien und offene Dateien zu liefern.

4.2  Bei Werkleistungen gelten folgende Abnahmeregelungen, sofern nicht explizit im Angebotsschreiben etwas Anderes vereinbart wird: 
Die Abnahme oder Teilabnahme hat unverzüglich nach Bereitstellung der Werkleistung bzw. Teilleistung durch Sie zu erfolgen. Eine Abnahme darf nicht aus rein ästhetischen Gründen oder sonst unbegründet oder unbillig verweigert werden. 
Falls Sie binnen der in Ziff. 4.3 aufgeführten Abnahmefristen zur Abnahme keine Erklärung abgeben, gilt dies als rügelose und konkludente Abnahme. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie die Werkleistung oder Teilleistung verwenden oder bezahlen, es sei denn Sie machen bei der Bezahlung mir gegenüber einen entsprechenden schriftlichen Vorbehalt geltend. Eine Verwendung liegt insbesondere dann vor, wenn das Werk Nutzern (z.B. externen Dritten) zugänglich gemacht wird. Ich bin berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Projektteile handelt. Für Teilwerkleistungen gilt diese Ziffer entsprechend.

4.3  Abnahmefristen: 
Als einheitliche Abnahmefrist werden fünf Werktage ab Übergabe bzw. Zugänglichmachung des jeweiligen Werks bzw. Werk- teils vereinbart.
4.4 Wird vereinbart, dass ich Subunternehmer (z.B. Fotografen, Models etc.) beschäftige, so erfolgt dies, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird im Zweifel in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Sollten in diesem Fall Leistungen des Subunternehmers mangelhaft sein, so hafte ich als Vermittler nicht selbst, es sei denn, mir fällt ein Auswahlverschulden zur Last. Sofern die Auftragsvergabe an den Subunternehmer in meinem Namen erfolgt, so bin ich berechtigt, einen entsprechenden Kostenvorschuss zu fordern und ich trete bereits hiermit alle Gewährleistungs- und Ersatzansprüche gegen den Subunternehmer an Sie ab – Sie verpflichten sich dazu, zunächst, den Subunternehmer und nicht mich erforderlichenfalls gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

5. Ihre Mitwirkungspflichten

5.1  Sie unterstützen mich in dem erforderlichen Umfang bei der Leistungserbringung, insbesondere werden Sie erforderliche Mitwirkungshandlungen (wie z.B. Übersendung von Informationen, Inhalten, Texten, Fotografien, Grafiken, Musiken, Filme, Mustern und sonstiger Materialien, Rückmeldungen auf Entwürfe, Teilabnahmen, sowie Freigaben hinsichtlich gelieferter Werke und etwaiger zur Korrektur übersandten Entwürfe, Ausarbeitungen, Daten oder die etwaige Klärung von Lizenzrechten, etc.) so rechtzeitig, richtig und vollständig erbringen, dass sich der Terminplan nicht verzögert. Ihre Mitwirkungshandlungen erfolgen für mich kostenfrei.

5.2  Soweit Sie Zugangsdaten erhalten haben, werden Sie diese geheim halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter sichern. Sie werden mir unverzüglich mitteilen, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht berechtigten Personen bekannt geworden sind.

5.3  Sie werden Mängelanzeigen unverzüglich in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelbeseitigung zweck- dienlichen Informationen an mich melden. Sie übernehmen insoweit eine Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Sie werden sicher- stellen, dass alle für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und für mich kostenfrei erbracht werden.

5.4  Sie haften mir unbeschränkt für sämtliche Nachteile, Mehrkosten und Schäden, welche sich aus der Verletzung der vor- genannten Pflichten ergeben.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1  Jeder mir erteilte Auftrag, der nicht auf eine dienstvertragliche Leistung von mir abstellt, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Alle vertragsgegenständlichen Werke (inklusive Entwürfe, Rohversionen etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten also entsprechend, auch wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht sein sollte.

6.2  Sie erkennen ausdrücklich an, dass das geistige Eigentum an den vertragsgegenständlichen Werken (inklusive Entwürfen, Rohversionen etc.), und insbesondere alle Rechte des Urhebers, bei mir verbleiben. Ohne mein vorheriges schriftliches Einverständnis dürfen keine Änderungen am Werk noch an Reproduktionen des Werkes vorgenommen werden. Jede voll- ständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Werke dürfen insbesondere ohne meine Genehmigung nicht kopiert oder digitalisiert werden, sofern dies im Rahmen der vereinbarten Nutzung nicht zwingend erforderlich ist.

6.3  Meine Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck im vereinbarten Nutzungs- umfang verwertet werden. Weitergehende Nutzungen (z.B. wiederholte Nutzungen, wie Nachauflagen oder Mehrfach- nutzungen im Rahmen anderer Projekte) sind nur mit meiner vorherigen schriftlichen Einwilligung möglich. In diesen Fällen bin ich berechtigt, zusätzliche Nutzungshonorare entsprechend Ziff. 7 dieser AGBs zu fordern.

6.4  Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Über- tragung der Nutzungsrechte auf Dritte bedarf daher der schriftlichen Vereinbarung. Die Rechtsübertragung steht jedoch unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung durch Sie.

6.5  Sie werden mich bei der jeweiligen Nutzung der Werke als Urheber nennen, soweit dies im Einzelfall branchenüblich ist.

6.6  Die von mir zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Druckvorlagen, Rechner, Datenträger etc. sowie sonstige Gegenstände bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, mein Eigentum und werden nicht ausgeliefert.

6.7  Wollen Sie aus meinen Werken oder Entwürfen Schutzrechte (wie Markenrechte, Gebrauchs- oder Geschmacksmuster) anmelden, so bedarf dies meiner schriftlichen Genehmigung. Eine etwaige Recherche haben Sie bereits im Rahmen der Auftragsvergabe an mich auf Ihre Kosten durchzuführen. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ist die Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit meiner Werke/ Entwürfe nicht geschuldet.

7. Vergütung

7.1  Als Vergütung für meine Leistungen vereinbaren die Parteien die jeweils zutreffenden Positionen aus meiner aktuellen Preisliste, sofern bei Auftragsersteilung nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird. 
Vorstehende Regelung gilt entsprechend bei von Ihnen gewünschten Entwürfen sowie nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages. 
Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer Telekommunikationspauschale in Höhe von 15,- EUR, der angefallenen Kosten für Kurierdienste, soweit diese von mir verauslagt worden sind, sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zusätzlich etwaiger Auslagen (Fahrtkosten etc.) soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Haben wir keine Vergütungs- abrede getroffen, so ziehen wir die Honorarrichtlinien des Vergütungstarifvertrag Design (VTV) zur Ermittlung der üblichen Vergütung heran.

7.2  Sind Sie Erstkunde bei mir, so bin ich berechtigt, Leistungen nur nach Vorkasse zu erbringen.

7.3  In Rechnung gestellte Vergütungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

7.4  Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Vertriebs- sowie sonstiger Kosten für die Lieferungen von Leistungen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss vorbehalten.

7.5 Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geltend zu machen. Jeder Mahnvorgang wird pauschal mit 5,- Euro Mahngebühren berechnet. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf meinem Konto als Zahlungseingang.

7.6. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen bin ich berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Hinsichtlich von abnahmefähigen bzw. abgrenzbaren Teilleistungen bin ich berechtigt, angemessene Teilvergütungen zu verlangen.

7.7 Eine Aufrechnung gegen meine Forderungen auf Vergütung oder Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Bei Werkverträgen gilt dies aber nur dann, wenn es sich bei Ihrer Gegenforderung nicht um Fertigstellungsmehrkosten oder Mängelbeseitigungskosten handelt. Mit solchen Kosten können Sie im Rahmen von Werkverträgen unbedingt aufrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt / Zurückbehaltungsrecht

8.1  Die von mir gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus dem Auftrag ergebender Forderungen mein Eigentum.

8.2  Gemäß §273 BGB steht mir an allen von Ihnen übergebenen Materialien und sonstigen Forderungen ein Zurückbehaltungs- recht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu. Sie können mir gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist Ihnen nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

9. Mängelgewährleistung

9.1  Ich leiste dafür Gewähr, dass die jeweilige Leistung die ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale hat oder, soweit keine Beschaffenheit vereinbart ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferungen und Leistungen dieser Art üblich ist und die Sie bei Lieferungen und Leistungen dieser Art erwarten können. Etwaige Beschaffenheitsmerkmale sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren.

9.2  Sind die von mir zu erbringenden Leistungen mangelhaft, werde ich binnen angemessener Frist die Leistungen nach Ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen.

9.3  Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, so sind Sie nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz Ihrer vergeblichen Aufwendungen zu verlangen, sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus- setzungen – die Vergütung zu mindern, die Vereinbarung zu kündigen bzw. von ihr zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt als endgültig fehlgeschlagen, wenn derselbe Fehler trotz zweimaliger Mängelbeseitigungsversuche nicht behoben werden kann oder die Beseitigung von mir unberechtigt verweigert wird.

9.4  Sie haben mir Mängel unverzüglich gem. Ziff. 5.3 schriftlich anzuzeigen. Für Rügen bezüglich der ästhetischen Ausgestaltung hafte ich nicht. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.

10. Haftungsbeschränkung

10.1  Ich hafte – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden 
a) durch schuldhafte Verletzung einer der Kardinalpflichten oder wesentlichen Nebenpflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von mir zurückzuführen ist.

10.2  Hafte ich gemäß Ziff. 10.1a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen ich bei Vertragsschluss aufgrund der mir zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder auf Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, es fallen mir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

10.3  Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.4  Für den Verlust von übergebenen Materialien hafte ich während der Auftragserfüllung lediglich in dem aus Ziff. 10 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch Durchführung angemessene Vorsorgemaßnahmen (z.B. die regelmäßige Anfertigung von Sicherungskopien) vermeidbar gewesen wäre.

10.5  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von meinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

10.6  Jegliche Haftungsansprüche entfallen, wenn Sie von sich aus in meine geschäftliche Sphäre eingreifen, meine Leistungen bzw. Werke oder Werkteile wie auch immer modifizieren, unabhängig davon, in welchem Umfang solche Modifikationen stattfinden oder stattgefunden haben.

10.7  Ich hafte maximal für die Dauer von einem Jahr seit der Feststellung der Pflichtverletzung.

10.8  Der Versand von Datenträgern erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten – für Beschädigungen Ihres Systems durch von mir zur Verfügung gestellte Datenträger hafte ich wie oben beschränkt.

11. Garantie

11.1  Sie garantieren, dass die von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalte und übergebenen Materialien bzw. deren vorgesehene Bearbeitung und Nutzung nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Sie stellen mich hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzen mir insoweit auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Ich bin nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beabsichtigten Nutzung zu prüfen oder Sie auf eine etwaige Unzulässigkeit hinzuweisen, es sei denn eine solche Unzulässigkeit wird mir bekannt.

11.2  Ich garantiere, dass die von mir erbrachten Leistungen oder erstellten Werke (inklusive der von mir eingebrachten Ideen zur Konzeption und Erstellung des Werkes) nicht in rechtswidriger Weise die Rechte Dritter verletzen. Ich stelle Sie insoweit von berechtigten Ansprüchen (inkl. der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei.

12. Vertraulichkeit

12.1  Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Offenlegung augrund von gesetzlicher Bestimmungen, eines rechtskräftigen Urteils oder einer bestandskräftigen Verwaltungsverfügung angeordnet ist.

12.2  Vertrauliche Informationen einer Partei umfassen nicht solche Informationen, die
a) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von dem anderen Vertragspartner zu vertreten ist; 
b) dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm von dem geschützten Vertragspartner zugänglich gemacht wurden, und die andere Partei die Informationen weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hatte; 
c) der anderen Partei durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden; 
d) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu nutzen oder sich hierauf zu beziehen.

12.3  Sie verpflichten sich, weder selbst noch durch Mitarbeiter oder Dritte auf irgendwelche Daten auf meinem Server Zugriff zu nehmen, die nicht durch Ihre Zugangs-Adresse für Sie bestimmt sind. Sollten Sie irrtümlicher oder fehlerhafter Weise Zugang zu fremden Kundendaten erhalten, verpflichten Sie sich, mich hiervon umgehend schriftlich zu informieren, keinerlei Gebrauch von solche Daten zu machen sowie diese umgehend auf Ihren Computern, Festplatten etc. vollständig zu löschen sowie dies auf Wunsch schriftlich zu bestätigen. Sie haben mich von jeglichen Ansprüchen Dritter, welche durch Ihre unberechtigte Daten- nutzung entstehen, unbeschränkt freizuhalten.

13. Datenschutz

13.1  Sie sind alleine verantwortlich für die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit der im Rahmen des Auftragsverhältnisses durch- geführten Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch mich im Hinblick auf die Regelungen des Bundes- datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

13.2  Ich verarbeite oder nutze Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und Ihrer speziellen Einzelweisungen – jedoch unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz.

13.3  Ich werden die von Ihnen übermittelten Daten nicht an einen Dritten herausgeben, es sei denn dies ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen, eines rechtskräftigen Urteils oder einer bestandskräftigen Verwaltungsverfügung oder im Rahmen der Vertragsabwicklung oder zur Sicherstellung meines Betriebes notwendig.

14. Referenz

14.1  Sie sind damit einverstanden, dass ich Ihren Namen im Rahmen meiner Außendarstellung als Referenz benenne und darauf verweise, dass Sie mein Kunde sind.

4.2  Sie sind ferner damit einverstanden, dass ich im Rahmen meiner eigenen Homepage sowohl die für Sie erstellten Werke als Werkschau darstelle als auch einen Hyperlink auf Ihr entsprechendes Online-Angebot setze und dass ich die erstellte Werke in Absprache mit Ihnen auch für sonstige Eigendarstellung meiner Firma nutzen darf.

15. Schlussbestimmungen

15.1  Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

15.2  Es gilt deutsches Recht – Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Jork.
STAND: 07.2011

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